Ferien-Anmeldung Sommer- und Herbstferien 2020

Sommer- und Herbstferien 2020

Die Ferienbetreuung findet im Kinderhaus der Hundertwasser-Grundschule Leeste statt und besteht für alle Leeste und Erichshofer Grundschulkinder, ganz gleich, ob sie während der Schulzeit für die Ganztagsbetreuung angemeldet sind oder nicht. Das Angebot der Ferienbetreuung kann tageweise mit ganz individuellen Zeiten (zwischen 07:30-17:00 Uhr) in Anspruch genommen werden. Die sonst üblichen und von Ihnen angemeldeten Schlusszeiten der Ganztagsbetreuung gelten in den Ferien nicht.

Weitere Informationen und Anmeldeformular:

Alternatives Bewertungsssytem

Liebe Eltern der Hundertwassergrundschule Leeste,
es ist unser Anliegen mit dem neuen alternativen Bewertungssystem mehr Transparenz zu schaffen. Zum besseren Verständnis der in Textform ausformulierten Aussagen wollen wir die einzelnen Abstufungen nachvollziehbar aufzeigen.

Beispiel:
Du kannst mit dem Wörterbuch umgehen. / Du kannst sicher mit dem Wörterbuch umgehen.
Du kannst überwiegend sicher mit dem Wörterbuch umgehen.
Du kannst teilweise sicher mit dem Wörterbuch umgehen.
Du bist noch unsicher im Umgang mit dem Wörterbuch.

Die Abstufungen geben eine qualitative Einordnung des Leistungsstandes in Bezug auf die genannte Kompetenz wieder.

Zum besseren Verständnis der individuell zusammengestellten Bewertungstexte bieten die Klassen- sowie Fachlehrer zusätzlich Gesprächstermine an.

In Bezug auf die Gewichtung der einzelnen Kompetenzbereiche der Hauptfächer finden sie entsprechende Tortendiagramme beigefügt.

Im Anhang finden Sie außerdem ein paar Denkanstöße des renommierten Grundschulverbandes die ggf. einzelne Verständnisfragen beantworten.

Freundliche Grüße

Martin Stamnitz
Schulleiter

Elternbrief „Forder-/Förderstunde“

Liebe Eltern,
Ihre Kinder stets individuell auf ihrem Lernweg zu begleiten ist uns ein wichtiges Anliegen.

Um diesem noch besser gerecht werden zu können, führen wir im kommenden Schuljahr als Neuerung eine zusätzliche „Forder-/Förderstunde“ ein.
Diese neue Lernzeit wird donnerstags in der Zeit von 13.15 Uhr bis 14.00 Uhr stattfinden und an diesem Tag die Hausaufgaben ersetzen. Der Mittag läuft dann folgendermaßen ab: Nach dem Unterricht erfolgt das Mittagessen gestaffelt bis 13.10 Uhr. Im Anschluss werden verschiedene Forder- und Förderkurse angeboten.

Alle Kinder, die donnerstags bis mindestens 14.00 Uhr in der Schule bleiben, werden entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse einem dieser Kurse zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt passgenau durch die Lehrkräfte. Für ein Halbjahr nimmt jedes Kind dann an dieser Forder-/ Förderstunde teil.

Aufgrund der Vielzahl der Angebote (z.B. Graphomotorik, Leseförderung, Konzentration, Schreibwerkstatt, Mathe-Knobeln …) wird für jedes Kind ein passender Kurs dabei sein.

Sollte Ihr Kind donnerstags noch nicht bis 14.00 Uhr angemeldet sein, Sie dieses Angebot jedoch in Anspruch nehmen wollen, haben Sie bis zum 15. März die Möglichkeit, Ihr Kind nachzumelden. Den hierfür erforderlichen Änderungsantrag erhalten Sie im Sekretariat, im Kinderhaus oder über die Internetseite der Gemeinde.

Alle Kinder, die an diesem Tag nach Unterrichtsende um 12.30 Uhr nach Hause gehen, bekommen eine individuelle Aufgabe. Starten wird diese Stunde ca. drei Wochen nach Schuljahresbeginn. Diese ersten drei Wochen dienen dem Ankommen im neuen Schuljahr, der Wahl der Nachmittags-AGs und dem organisatorischen Vorlauf.

Für Rückfragen hierzu stehen wir gerne zur Verfügung.

Martin Stamnitz
Schulleiter
Kathrin Wol
stv. Schulleiterin
Sandra Asendorf
Ganztagskoordinatorin

Schul-T-Shirts

Schul-T-Shirts

Zum Beginn des Schuljahres haben wir Ideen gesammelt, welche Möglichkeiten es gibt, das Zusammenhörigkeitsgefühl unserer Schulgemeinschaft weiter zu stärken und als Schule noch sichtbarer in der Gemeinde wahrgenommen zu werden.

Unserer Meinung nach bietet ein passend gestaltetes Schul-T-Shirt eine hervorragende Möglichkeit, die o. g. Punkte zu unterstützen. Unser Förderverein hat die Gestaltung und Organisation übernommen (herzlichen Dank dafür!) und ermöglicht es allen Schülerinnen und Schülern unserer Schule für einen kleinen Unkostenbeitrag von 8 Euro ein T-Shirt zu erwerben. Geplant ist, dass die Bestellung jeweils im Herbst eines jeden Schuljahres durchgeführt wird.

Ein entsprechender Elternbrief samt Bestellzettel wurde jedem Kind mitgegeben, ist aber auch jederzeit über das Sekretariat erhältlich.

Informationen zur Flexibilisierung des Einschulungstermins

1. Änderungen im Schulgesetz bezüglich des Einschulungstermins
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden.

2. Ausnahme zur Erklärungsfrist in diesem Jahr (2018)
Die Erziehungsberechtigten der Kinder, bei denen in diesem Jahr die Schuleingangsuntersuchungen erst nach dem 1. Mai stattfinden, können ihre Entscheidung über die Einschulung innerhalb 1 Woche nach der Schuleingangsuntersuchung bei der zuständigen Grundschule erklären.

3. Beginn der Schulpflicht
Mit der Neuregelung bleibt es dabei, dass die Schulpflicht in dem Schuljahr beginnt, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet. Für die betroffenen Kinder wird nur die Einschulung um ein Jahr nach hinten verschoben.
Die Möglichkeit der Einschulung von „Kann“-Kindern, die erst nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, bleibt weiterhin erhalten.

4. Regelung für Grundschulen mit Eingangsstufe oder Grundschulen mit einem Schulkindergarten
Die Möglichkeit des Aufschiebens des Schuleintritts gilt auch bei Grundschulen mit Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4 NSchG) und Grundschulen mit einem Schulkindergarten (§ 6 Abs. 3 NSchG).

5. Umentscheidungen nach dem 1. Mai
Der Stichtag 1. Mai verbietet es der Schule nicht, Kinder noch nach diesem Termin aufzunehmen, wenn sich die Erziehungsberechtigten noch umentscheiden sollten. Sie haben bei schuldhafter Versäumnis der Frist allerdings keinen Rechtsanspruch mehr auf die sofortige Einschulung (bzw. im umgekehrten Fall, bei Versäumung der Frist, auf „Aufschieben“).

6. Anrechnung des Aufschiebens des Schulbesuchs auf die Mindestschulzeit
Bei dem Beginn der 9-jährigen Mindestschulzeit im Primarbereich und Sekundarbereich I nach § 66 Satz 3 NSchG ist auf die Einschulung abzustellen.

7. Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung
Kinder, deren Erziehungsberechtigte von der Möglichkeit des Aufschiebens des Schulbesuchs Gebrauch machen, müssen wie gehabt weiterhin an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NSchG). Diese ist eine der Grundlagen für Eltern und für Schulleitung für eine Beratung und Entscheidungsfindung über den Zeitpunkt der Einschulung – auch für den Fall, dass Erziehungsberechtigte sich noch anders entscheiden. Die Schulleitung benötigt eine hinreichende Entscheidungsgrundlage für eine eventuelle Zurückstellung nach § 64 Abs. 2 NSchG.
Wenn bei der Schuleingangsuntersuchung festgestellt wird, dass die Kinder die Schulfähigkeit aufweisen, müssen diese Kinder im Jahr vor der Einschulung kein zweites Mal vorgestellt werden.

8. Anforderungen an die Erklärung
Die Erklärung ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen abzugeben. Steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, so genügt die Erklärung dieses Elternteils.

9. Verbleib der Kinder, deren Einschulung um ein Jahr hinausgeschoben wird
Kinder, deren Erziehungsberechtigte von der flexiblen Neuregelung Gebrauch machen und für die der Schulbesuch um ein Jahr hinausgeschoben wird, haben bis zu ihrem Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im Umfang von vier Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche.

Ob ein Kind, dessen Erziehungsberechtigten von der Flexibilisierung des Einschulungstermins Gebrauch machen, in seiner bisherigen Einrichtung weiter betreut werden kann, obliegt den Entscheidungen des Trägers der Kindertageseinrichtung und des örtlichen Trägers der Kinderund Jugendhilfe.

Kontakt
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    Hundertwassergrundschule Leeste
    Ladestraße 5 • 28844 Weyhe
    Tel.: 0421-87757790
    E-Mail: sekretariat@gs-leeste.de

    Alternativ können Sie auch das folgende Kontaktformular nutzen. Sie benötigen dafür kein zusätzliches Mail-Programm.