Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe fördern und unterstützen Kinder und Jugendliche aus Fa milien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, Kita oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind.
Diese Leistungen ermöglichen es den jungen Menschen mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Nachhilfe zu bekommen, wenn ohne Förderung das Lernziel nicht erreicht wird.
Wer kann diese Zuschüsse bekommen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld 11, Sozialgeld , Sozialhilfe, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Auch Familien, die keine der vorgenannten Leistungen beziehen, aber ebenfalls nur über ein geringes Einkommen verfügen, könnten einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben. Bitte setzen Sie sich zwecks Prüfung mit dem Jobcenter in Verbindung.
Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es für Kinder und Jugendliche, die noch keine 25 Jahre alt sind. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit; diese erhalten Kinder und Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind.
Den vollständigen Elternbrief können Sie hier herunterladen: Leistungen für Bildung und Teilhabe.