Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe fördern und unterstützen Kinder und Jugendliche aus Fa­ milien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, Kita oder Hort teilneh­men oder bei Schulausflügen dabei sind.

Diese Leistungen ermöglichen es den jungen Menschen mitzumachen, gemeinsam mit Gleich­altrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Nachhilfe zu bekommen, wenn ohne Förderung das Lernziel nicht erreicht wird.

Wer kann diese Zuschüsse bekommen?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld 11, Sozialgeld , Sozialhilfe, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Auch Familien, die keine der vorgenannten Leis­tungen beziehen, aber ebenfalls nur über ein ge­ringes Einkommen verfügen, könnten einen An­spruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben. Bitte setzen Sie sich zwecks Prüfung mit dem Jobcenter in Verbindung.

Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es für Kin­der und Jugendliche, die noch keine 25 Jahre alt sind. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit; diese erhalten Kinder und Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind.

Den vollständigen Elternbrief können Sie hier herunterladen: Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Kontakt
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    Hundertwassergrundschule Leeste
    Ladestraße 5 • 28844 Weyhe
    Tel.: 0421-87757790
    E-Mail: sekretariat@gs-leeste.de

    Alternativ können Sie auch das folgende Kontaktformular nutzen. Sie benötigen dafür kein zusätzliches Mail-Programm.